Browserspiel-Empfehlungen
|
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Pressemitteilung zu einer Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. Es ging um einen Gefangenen, der seine Menschenwürde verletzt sah, weil er in Hafträumen festgehalten wurde, in denen die Wände mit rassistischen Sprüchen, Hakenkreuzen und Kot beschmiert waren. Besonders gut gefällt mir ein Satz in der offiziellen Pressemitteilung:
[...] Dies gilt auch insoweit,
als die Unerträglichkeit der Verhältnisse im Haftraum durch
Verhaltensweisen anderer Gefangener bedingt ist, und betrifft auch mit
physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände. [...]
“Verbaler Kot” trifft es ziemlich genau…
–> Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
[Nachtrag 31. Juli 2010, 13:21 Uhr]
Die Tagesschau hat sich in ihrer 20 Uhr-Ausgabe gestern auch mit dem Thema beschäftigt. Anscheinend können die Mitarbeiter aber keine Pressemitteilungen lesen. Der Sprecher behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, die Unterbringung in einer Zelle mit Schmierereien sei immer unzumutbar und verstoße gegen die Menschenwürde. Das ist falsch, festgestellt wurde ein Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, weil weder Landgericht noch Oberlandesgericht in der Sache entschieden haben, sondern schon die Klagebefugnis abgelehnt haben. Hätte man auch als Nicht-Jurist drauf kommen können. Denn wieso sollte das Bundesverfassungsgericht die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverweisen (wie es in der Pressemitteilung ausdrücklich steht), wenn es schon in der Sache entschieden hätte?
[Nachtrag 31. Juli 2010, 13:31 Uhr]
Im übrigen stimmt auch die Aussage des Tagesschausprechers nicht, das Landgericht Hildesheim hätte die Beschwerde abgelehnt, weil die Unterbringung “nur vorübergehend sei”. Zumindest ist die Aussage missverständlich. Das Landgericht hat den Antrag des Gefangenen zurückgewiesen, weil die Unterbringung bereits beendet war. Selbst wenn es ein Dauerzustand gewesen wäre und der Gefangene seine Strafe lediglich abgesessen hätte, hätte das Landgericht den Antrag des Gefangenen wohl abgelehnt.
Ich gebe zu: In den letzten Monaten war ich wenig motiviert, irgendeinen Beitrag für diesen Blog zu schreiben. Lag sicher auch etwas daran, dass ich längere Zeit mit der Vorbereitung auf den schriftlichen Teil meines Examens beschäftigt war. Im Moment weiß ich auch noch nicht, ob ich diesen Blog dauerhaft weiter betreibe. Die Seite bleibt in jedem Fall bis Mitte nächsten Jahres online. In welcher Form lasse ich mal dahingestellt. Hängt davon ab, wie sehr ich mich zum schreiben motivieren kann und ob ich nicht zwischenzeitlich auf den Gedanken komme, in anderer Form an anderer Stelle zu schreiben. Mal schauen…
Es ist schon ein wenig merkwürdig: Da nimmt man einige Zeit gemeinschaftlich in einer Gruppe Gleichgesinnter ab. Und ausgerechnet dann, wenn man anhand der Waage überprüfen will, wie erfolgreich das Programm war, bricht der Fußboden unter der Diät-Gruppe weg. Das scheint im Januar in Växjö, Schweden, tatsächlich einer “Weight Watchers”-Gruppe passiert zu sein.
Ich frage mich, wie viele Teilnehmer der Gruppe nach dem Ereignis in tiefe Depression verfallen sind
…der Typ, der auf einem Dorffest etliche “geistige Getränke” konsumiert hatte und anschließend Post von der Staatsanwaltschaft bekam. Inhalt: Ein Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Offensichtlich hat ihm das Schaf von der Weide zugesagt. Dass er das arme Tier beim Akt auf den Rücken gedreht hat (weswegen es wohl verendete) ist bedauerlich; Aber zumindest dürfte der Täter glücklich gewesen sein, dass es nicht zu einer öffentlichen Verhandlung kam.
—- * —-
¹ Frei zitiert nach unserem StPO-Dozenten, der als Richter auch mal derartige Kuriositäten mitbekommt
Manchmal fragt man sich wirklich, wofür die Rundfunkgebühren eigentlich gut sind. Die Befürworter sagen dann, man bräuchte diese für einen gewissen Rundfunkstandard. Die Menschen in Deutschland hätten einen Anspruch auf eine gewisse Grundversorgung. Hochwertige, freie Programme müsse es geben.
Das klingt zunächst plausibel. Wer sich aber dann Sendungen über Themen anschaut, von denen er Ahnung hat, kommt schnell in der Realität an. Recherchieren scheint auch bei Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitunter ein Fremdwort zu sein. Das hat man nicht nur in der “Killerspiel”-Debatte nach diversen Amokläufen erlebt, in deren Rahmen der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berichte über eine Materie sendete, mit der sich offensichtlich auch bei der Berichterstattung kein Redakteur auseinandergesetzt hatte.
Nein, man sieht es jetzt wieder: Sei es Patricia Wiedemeyer, die das letzte Jahr offenbar verschlafen und anscheinend die Wörter “Suchmaschine” und “Wikipedia” nie zuvor in ihrem Leben gehört hat; oder sei es Katrin Brand, die offensichtlich ebenfalls nicht zu einer Recherche und einer neutralen Darstellung eines Themas in der Lage ist.
Man kann die beiden nur zu diesen Artikeln beglückwünschen. Ich meine: Ein dreiviertel Jahr wird man auf allen Kanälen mit der Netzsperrenproblematik bombardiert. Die Onlinepetition war die erfolgreichtste Petition überhaupt. Es wurde ein Sperrgesetz erlassen, welches keine Partei (zumindest offiziell; inoffiziell bin ich mir bei CDU/CSU nicht sicher) mehr haben will. Viele Bürger- und Verfassungsrechtler haben sich kritisch bis ablehnend zu Netzsperren geäußert. Und es gibt umfangreiche Dokumentationen des Ablaufs der Debatte im Netz. Es schafft nicht jeder, bei der Fülle von Material derart schlechte Artikel zu verfassen. Dafür benötigt man schon ein gewisses Talent.
Es ist beispiellos, wie sich in der vergangenen Woche ein Ton in die sogenannte Berichterstattung gemischt hat, der nicht einmal dann angebracht wäre, wenn Kachelmann letztlich angeklagt und verurteilt würde – erfahrungsgemäß kommt das Strafgesetzbuch mit der Sanktionierung von Verbrechen ganz gut alleine zurecht. Die traurige Pointe der medialen Gerichtshöfe aber lautet erschreckend oft: Völlig egal, wie die Sache ausgeht, der Mann ist sowieso erledigt.
So lautet das Fazit in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zur Medienberichterstattung im Fall Kachelmann. Der Autor hat vollkommen Recht. Eigentlich gibt es keine Neuigkeiten. Aber ist es nicht schön, wenn man wild drauf losspekulieren kann? Wenn man an jedem Verhalten herumorakeln kann? Wenn man die Person Kachelmann als Unterhaltungsobjekt betrachten kann? Dann muss man als Journalist auch keine Sorgfaltspflichten beachten und kann seine Artikel ohne Rücksicht auf Verluste publizieren. Der Mensch Kachelmann und der seriöse Journalismus werden zum Kollateralschaden: Lesenswert.
Eine alte Weisheit sagt: Dummheit stirbt nicht aus. Der Darwin-Award zeichnet trotzdem engagierte Menschen aus, die ihr Bestes zur Ausrottung der Dummheit geben. Zugegeben: Die Kriterien sind hart. Die Nominierten müssen tod oder unfruchtbar und mindestens 16 Jahre alt sein. Beide Kriterien erfüllt meine Nominierung nicht. Was bleibt ist außergewöhnlich dummes Verhalten, gepaart mit einer aggressiven Lernresistenz.
Ich nominiere Tobias O. aufgrund dieses Videos.
Weil ich auch die zweite Staffel der Simpsons mag. Das mag sich jetzt unlogisch anhören, aber zwischen den beiden Dingen gibt es einen Zusammenhang. Mir ist zwar nicht ganz klar, welchen; aber was Amazon sagt, stimmt bestimmt:

Was ist dann eigentlich der Unternehmer? Kann er als Kaiser dem Kunden gebieten? Oder wird er zum Volk “degradiert”, welches dem König zu dienen hat? Ist dann der unfreundliche Unternehmer ein Rebell? Und: Wenn er die Autorität und den Herrschaftsanspruch des Kunden – des Königs – in Frage stellt: Tut er das mit Recht? Wenn der Kunde als Souverän auftritt: Hängt dann nicht seine ganze Macht am Unternehmer als Volk, so dass dieser ihm sein Wohlwollen entziehen kann? Und wie rechtfertigt sich die Stellung des Kunden als Souverän? Reicht es aus, dass er seine Stellung durch Nichtbeachtung des Unternehmers nur zusammen mit anderen durchsetzen kann?
Andererseits: Ist der Kunde dann auch gegenüber Monopolisten König? Oder besteht hier ein Verhältnis der Gleichrangigkeit? Steht hier vielleicht sogar der Unternehmer über dem Kunden? Oder muss man differenzieren, welche Stellung die Ware des Monopolisten in den Augen des Kunden hat? Wie und ob der Kunde sie ersetzen kann oder will?
Hat der Unternehmer eine Doppelstellung? Als Besteller bei anderen Unternehmen als Souverän, als Dienstleister gegenüber Kunden als Volk? Und wie wirkt sich diese Doppelstellung – sollte es sie geben – aus? Kann der Unternehmer es dann rechtfertigen, als Besteller fordernd und unverschämt aufzutreten, während er gegenüber Kunden auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist?
Aus dem Buch “Stalking” von Jens Hoffmann (Springerverlag, 2006):
Einer unserer Patienten reagierte auf unsere Anregung, sich in das gesellschaftliche Leben zu begeben, indem er die Beschäftigung mit “Poker-Spielautomaten” in einem lokalen Pub aufnahm. Dieser Schritt erwies sich als absolut erfolgreich unter dem Aspekt, dass die wortwörtlich konstante Belästigung des Opfers, die über ein Jahr angehalten hatte, ein Ende fand. Zugleich bürdete er dem Patienten eine Spielsucht auf, da er sich genauso auf seine neue Aktivität fixierte, wie er es zuvor auf das Stalking getan hatte. (Mullen et al. 2001, S. 341)
Herzlichen Glückwunsch.
|
|
Neue Kommentare