Was ist dann eigentlich der Unternehmer? Kann er als Kaiser dem Kunden gebieten? Oder wird er zum Volk “degradiert”, welches dem König zu dienen hat? Ist dann der unfreundliche Unternehmer ein Rebell? Und: Wenn er die Autorität und den Herrschaftsanspruch des Kunden – des Königs – in Frage stellt: Tut er das mit Recht? Wenn der Kunde als Souverän auftritt: Hängt dann nicht seine ganze Macht am Unternehmer als Volk, so dass dieser ihm sein Wohlwollen entziehen kann? Und wie rechtfertigt sich die Stellung des Kunden als Souverän? Reicht es aus, dass er seine Stellung durch Nichtbeachtung des Unternehmers nur zusammen mit anderen durchsetzen kann?
Andererseits: Ist der Kunde dann auch gegenüber Monopolisten König? Oder besteht hier ein Verhältnis der Gleichrangigkeit? Steht hier vielleicht sogar der Unternehmer über dem Kunden? Oder muss man differenzieren, welche Stellung die Ware des Monopolisten in den Augen des Kunden hat? Wie und ob der Kunde sie ersetzen kann oder will?
Hat der Unternehmer eine Doppelstellung? Als Besteller bei anderen Unternehmen als Souverän, als Dienstleister gegenüber Kunden als Volk? Und wie wirkt sich diese Doppelstellung – sollte es sie geben – aus? Kann der Unternehmer es dann rechtfertigen, als Besteller fordernd und unverschämt aufzutreten, während er gegenüber Kunden auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist?
Werkvertragsrecht bekommt dir nicht gut, Junge. Schlaf mal wieder aus.
Der Kunde ist nicht König, der Kunde ist Gast. Das zumindest habe ich mal in einem Verkäuferseminar eines planetenbenannten Elektrofachmarktes gelernt.