Journalistische Standards

Es ist beispiellos, wie sich in der vergangenen Woche ein Ton in die sogenannte Berichterstattung gemischt hat, der nicht einmal dann angebracht wäre, wenn Kachelmann letztlich angeklagt und verurteilt würde – erfahrungsgemäß kommt das Strafgesetzbuch mit der Sanktionierung von Verbrechen ganz gut alleine zurecht. Die traurige Pointe der medialen Gerichtshöfe aber lautet erschreckend oft: Völlig egal, wie die Sache ausgeht, der Mann ist sowieso erledigt.

So lautet das Fazit in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zur Medienberichterstattung im Fall Kachelmann. Der Autor hat vollkommen Recht. Eigentlich gibt es keine Neuigkeiten. Aber ist es nicht schön, wenn man wild drauf losspekulieren kann? Wenn man an jedem Verhalten herumorakeln kann? Wenn man die Person Kachelmann als Unterhaltungsobjekt betrachten kann? Dann muss man als Journalist auch keine Sorgfaltspflichten beachten und kann seine Artikel ohne Rücksicht auf Verluste publizieren. Der Mensch Kachelmann und der seriöse Journalismus werden zum Kollateralschaden: Lesenswert.

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