Und dann war da noch…¹

…der Typ, der auf einem Dorffest etliche “geistige Getränke” konsumiert hatte und anschließend Post von der Staatsanwaltschaft bekam. Inhalt: Ein Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Offensichtlich hat ihm das Schaf von der Weide zugesagt. Dass er das arme Tier beim Akt auf den Rücken gedreht hat (weswegen es wohl verendete) ist bedauerlich; Aber zumindest dürfte der Täter glücklich gewesen sein, dass es nicht zu einer öffentlichen Verhandlung kam.

—- * —-

¹ Frei zitiert nach unserem StPO-Dozenten, der als Richter auch mal derartige Kuriositäten mitbekommt

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