Das Bundesverfassungsgericht hat eine Pressemitteilung zu einer Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. Es ging um einen Gefangenen, der seine Menschenwürde verletzt sah, weil er in Hafträumen festgehalten wurde, in denen die Wände mit rassistischen Sprüchen, Hakenkreuzen und Kot beschmiert waren. Besonders gut gefällt mir ein Satz in der offiziellen Pressemitteilung:
[...] Dies gilt auch insoweit, als die Unerträglichkeit der Verhältnisse im Haftraum durch Verhaltensweisen anderer Gefangener bedingt ist, und betrifft auch mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände. [...]
“Verbaler Kot” trifft es ziemlich genau…
–> Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
[Nachtrag 31. Juli 2010, 13:21 Uhr]
Die Tagesschau hat sich in ihrer 20 Uhr-Ausgabe gestern auch mit dem Thema beschäftigt. Anscheinend können die Mitarbeiter aber keine Pressemitteilungen lesen. Der Sprecher behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, die Unterbringung in einer Zelle mit Schmierereien sei immer unzumutbar und verstoße gegen die Menschenwürde. Das ist falsch, festgestellt wurde ein Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, weil weder Landgericht noch Oberlandesgericht in der Sache entschieden haben, sondern schon die Klagebefugnis abgelehnt haben. Hätte man auch als Nicht-Jurist drauf kommen können. Denn wieso sollte das Bundesverfassungsgericht die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverweisen (wie es in der Pressemitteilung ausdrücklich steht), wenn es schon in der Sache entschieden hätte?
[Nachtrag 31. Juli 2010, 13:31 Uhr]
Im übrigen stimmt auch die Aussage des Tagesschausprechers nicht, das Landgericht Hildesheim hätte die Beschwerde abgelehnt, weil die Unterbringung “nur vorübergehend sei”. Zumindest ist die Aussage missverständlich. Das Landgericht hat den Antrag des Gefangenen zurückgewiesen, weil die Unterbringung bereits beendet war. Selbst wenn es ein Dauerzustand gewesen wäre und der Gefangene seine Strafe lediglich abgesessen hätte, hätte das Landgericht den Antrag des Gefangenen wohl abgelehnt.
Musste auch schmunzeln als ich das gelesen habe. Verfassungsrichter sind so lustig…